Gebühren
Die anwaltliche Tätigkeit ist gebührenpflichtig. Schon die Erstberatung ist eine Leistung, die für den Beratenden eine Leistungsverpflichtung nach sich zieht.
Die Vergütungshöhe der anwaltlichen Leistung richtet sich danach, was Sie als Mandant beauftragt haben.
Dabei ist die Erstberatung für den Verbraucher auf maximal 190,00€ netto zuzüglich Mehrwertsteuer gedeckelt. Hier sprechen Sie bitte mit mir. Denn aus einer Erstberatung, deren Ergebnis die Lösung des gesamten Problems zu Folge haben sollte, kann sich eine außergerichtliche oder gar gerichtliche Angelegenheit ergeben, deren Kosten dann höher sind, als die 190,00€ netto für eine Erstberatung.
Die Gebühren sind in der RVG (Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt. Die Abrechnung erfolgt anhand von Gebührenstreitwerten. Die Abrechnungspositionen sind in der RVG klar geregelt. Gern erstelle ich Ihnen vor der Beauftragung eine grobe Kostenübersicht über die wahrscheinlich anfallenden Gebühren.
Sollte ein Auftrag einmal umfangreicher werden oder nicht in Streitwerten messbar sein, sollten Sie eine so individuelle Leistung wünschen, die nicht nach Gebührentabellen abrechenbar ist, besteht auch die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung abzuschließen. Auch hier stehe ich gern vorab zur Klärung zu Verfügung.
Es besteht zudem die Möglichkeit, bei widerkehrenden Beratungsleistungen einen Beratervertrage abzuschließen. Sie zahlen einen festen Grundbetrag und ich leiste die Beratung, wie sie vereinbart ist.